Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

Version 1 Nächste Version anzeigen »

Nach Durkheim ist eine soziale Tatsache (bzw. ein "soziologischer Tatbestand") "jede mehr oder minder festgelegte Art des Handelns, die die Fähigkeit besitzt, auf den Einzelnen einen äußeren Zwang auszuüben; oder auch, die im Bereiche einer gegebenen Gesellschaft allgemein auftritt, wobei sie ein von ihren individuellen Äußerungen unabhängiges Eigenleben besitzt."

(Durkheim, Emile (1984[1895]): Die Regeln der soziologischen Methode, Hg. und eingeleitet von René König, Frankfurt/Main: Suhrkamp, S. 114, Hervorhebung im Original.)

  • Keine Stichwörter