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In Gesellschaften ist häufig eine der beiden folgenden Instanzen zentral für die Organisation des sozialen Lebens: der Staat oder die Verwandtschaft. Das Ordnungsprinzip der Verwandtschaft ist dabei kulturspezifisch.

Terminologie

Genealogie

Eine Genealogie geht stets von einem Individuum, genannt Ego aus und stellt dessen Abstammung und Nachkommen dar, sie ist folglich die analytische Darstellung von Abstammungsbeziehungen. Ein Stammbaum hingegen ist das indigene Konzept von Abstammung. Genealogisch verknüpfte Personen gehören zu einer Verwandtschaft.
Genealogien sind höchst aufschlussreich bei Fragen zum Erbrecht, zu der Sozialstruktur und auch zu politischer Machtaufteilung. Wichtig ist das Ablegen eigener Kategorien. Verwandtschaftskategorien wie Tante und Onkel sind kulturspezifisch und nicht auf alle Kulturen anwendbar. Stattdessen benutzt man Bezeichnungen wie Mutter-Bruder oder Vater-Schwester. Begriffe wie beispielsweise Tante sind bereits Interpretation, da sie Mutter-Schwester und Vater-Schwester einer einzigen Kategorie zuordnen. Es gibt jedoch auch Kulturen, in denen beide einer unterschiedlichen Kategorie angehören.

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