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In Gesellschaften übernehmen am häufigsten folgende zwei Instanzen die Macht: die staatliche Gewalt oder die Verwandtschaft. Das Ordnungsprinzip der Verwandtschaft ist dabei kulturspezifisch. Eine Genealogie geht stets von einem Individuum, genannt Ego aus und stellt dessen Abstammung und Nachkommen dar, sie ist folglich die analytische Darstellung von Abstammungsbeziehungen. Ein Stammbaum hingegen ist das einheimische, emische Konzept von Abstammung. Genealogisch verknüpfte Personen gehören zu einer Verwandtschaft.

Genealogien sind höchst aufschlussreich bei Fragen zu dem Erbrecht, zu der Sozialstruktur und auch zu politischer Machtaufteilung. Wichtig ist das Ablegen von Kategorien. Verwandtschaftskategorien wie Tante und Onkel sind kulturspezifisch und nicht auf alle Völker anwendbar. Stattdessen benutzt man Bezeichnungen wie Mutter-Bruder oder Vater-Schwester. Begriffe wie beispielsweise Tante sind bereits Interpretation, da sie Mutter-Schwester und Vater-Schwester einer einzigen Kategorie zuordnen. Es gibt jedoch auch Regionen der Welt, in denen beide einer unterschiedlichen Kategorie angehören.

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