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Nach soziologischer Definition liegt dann eine Kaste vor, wenn ein bestimmter Status in einer gesellschaftlichen Hierarchie mit einer ererbten beruflichen Spezialisierung zusammenfällt und diese Kombination durch Endogamie aufrechterhalten wird (Endruweit, 1989). Andere Aspekte der Identifikation wie beispielsweise Religion und Sprache können die Abgrenzung von anderen Statusgruppen oder Kasten stützen, gelten aber nicht als konstituierend.

Prominentestes Beispiel für das Kastenwesen ist die hinduistisch geprägte Gesellschaft Indiens und Nepals. Die Religion legitimiert hier ein fortbestehen hierarchischer Strukturen, lässt jedoch Raum für eine gewisse Dynamik. So können soziale Normen im lokalen Kontext auf unterschiedliche Weise ausgehandelt werden. Beispielsweise kann es in Ausnahmefällen eine gewisse Durchlässigkeit zwischen Kasten geben, wenn eine nicht-endogame Heirat vollzogen wird. Dabei muss die Person aus der höhergestellten Kaste jedoch ihren alten Status aufgeben und den des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin annehmen.

Der Begriff der Kaste ist jedoch keineswegs auf das hinduistische Kastenwesen beschränkt. Beispielsweise schlägt Thomas Bierschenk vor, die Fulbe im vorkolonialen Borgou als Kaste zu begreifen, da die Begriffe "Stamm" oder "Ethnie" nicht zutreffend seien. Die definitorischen Vorraussetzungen für eine Bezeichnung als Kaste seien dagegen erfüllt, da die Verbindung von Status und Wirtschaftsweise  sowie Endogamie vorläge.

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