Date: Fri, 29 Mar 2024 12:14:50 +0100 (CET) Message-ID: <551190143.151.1711710890786@userwikis-live.cedis.fu-berlin.de> Subject: Exported From Confluence MIME-Version: 1.0 Content-Type: multipart/related; boundary="----=_Part_150_771252768.1711710890785" ------=_Part_150_771252768.1711710890785 Content-Type: text/html; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: quoted-printable Content-Location: file:///C:/exported.html
Nach soziologischer Definition liegt dann eine Kaste vor, wenn ein bestimmter Status in einer gesellschaftlichen Hierarchi= e mit einer ererbten beruflichen Spezialisierung zusammenf=C3=A4llt und die= se Kombination durch Endogamie aufrechterhalten wird (Endruweit, 1989). And= ere Aspekte der Identifikation wie beispielsweise Religion und Sprache k=C3= =B6nnen die Abgrenzung von anderen Statusgruppen oder Kasten st=C3=BCtzen, = gelten aber nicht als konstituierend.
Prominentestes Beispiel f=C3=BCr das Kastenwesen ist die hinduistisch ge= pr=C3=A4gte Gesellschaft Indiens und Nepals. Die Religion legitimiert hier = ein fortbestehen hierarchischer Strukturen, l=C3=A4sst jedoch Raum f=C3=BCr= eine gewisse Dynamik. So k=C3=B6nnen soziale Normen im lokalen Kontex= t auf unterschiedliche Weise ausgehandelt werden. Beispielsweise kann es in= Ausnahmef=C3=A4llen eine gewisse Durchl=C3=A4ssigkeit zwischen Kasten gebe= n, wenn eine nicht-endogame Heirat vollzogen wird. Dabei muss die Person au= s der h=C3=B6hergestellten Kaste jedoch ihren alten Status aufgeben und den= des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin annehmen.
Der Begriff der Kaste ist jedoch keineswegs au= f das hinduistische Kastenwesen beschr=C3=A4nkt. Beispielsweise schl=C3=A4g= t Thomas Bierschenk vor, die Fulbe im vorkolonialen Borgou als Kas= te zu begreifen, da die Begriffe "Stamm" oder "Ethnie" nicht zutreffend seien. Die definitorischen Vorra= ussetzungen f=C3=BCr eine Bezeichnung als Kaste seien dagegen erf=C3=BCllt,= da die Verbindung von Status und Wirtschaftsweise sowie Endogamie vo= rl=C3=A4ge.